Psychologische Psychotherapeutin
Verhaltenstherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
 
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Ablauf (Erwachsene)

Terminvereinbarung
Sie können sich gerne für eine Terminvereinbarung und mit allen weiteren Fragen zu den angegebenen telefonischen Sprechzeitten an mich wenden.

Erstgespräch (Sprechstunde/Probatorik=Kennenlernstunden)
Der erste Termin ist dazu da, mich kennenzulernen und das Veränderungsanliegen zu beschreiben.
Im Anschluss daran erhalten Sie von mir eine erste Empfehlung für alle weiteren Schritte.
Sofern eine Verhaltenstherapie zu empfehlen ist, können weitere Termine vereinbart und ein Antrag für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse gestellt werden. Die Kosten für das Erstgespäch und für die Probatorik übernimmt die Krankenkasse ohne Antragstellung. Deshalb ist es wichtig zum ersten Termin die Versichertenkarte mitzubringen. 

Therapiestunden
Es gibt unterschiedlich lange Psychotherapien. Folgende können beantragt werden: Akutbehandlung, Kurzzeittherapie und Langzeittherapie. Welche davon zu empfehlen ist, wird in den probatorischen Sitzungen besprochen. Eine Therapiestunde dauert 50min und findet in der Regel 1x pro Woche statt.

Schweigepflicht
Als Psychotherapeutin unterliege ich der ärztlichen Schweigepflicht (§203 Abs. 1 StGB).


 
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