Neuaufnahmen für
Kinder und Jugendliche sind zur Zeit nicht möglich.
Kennenlernen
Am Anfang steht das gegenseitige
Kennenlernen
und gemeinsam Entscheiden, ob es sinnvoll ist, eine Psychotherapie zu
beginnen. Am besten kommen Sie zum ersten
Gespräch
zusammen mit ihrem Kind.
Beantragen
Wenn eine Psychotherapie beantragt wird,
dann werden sowohl
Therapiestunden für das Kind als auch
Beratungsstunden für die Angehörigen
beantragt. Eine Therapie- oder Beratungsstunde dauert 50min. Die
Therapiestunden finden ein bis zweimal wöchentlich statt. Die
Beantragung und Abrechnung erfolgt über die Berliner
Fortbildungsakademie.
Behandlungsplan
Bevor die Therapie beginnt, bespreche ich
mit Ihnen die
Behandlungsziele und den
Behandlungsplan. Möglicherweise ist es notwendig andere
Personen
(z.B. Erzieher, Lehrer) einzubeziehen.
Schweigepflicht
Alle Informationen sind
selbstverständlich streng
vertraulich. Wenn ich z.B. mit einer Lehrerin über Ihr Kind
sprechen möchte, müssen Sie mich schriftlich von der
Schweigepflicht (teilweise) entbinden.
Meine
Schweigepflicht bezieht sich bis zu einem gewissen Grad auch auf Dinge,
die Ihr Kind mir anvertraut.
Für Eltern mit
gemeinsamen Sorgenrecht
Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht
haben,
achten Sie bitte darauf, dass
grundsäztlich beide Elternteile der Psychotherapie zustimmen
sollten.
Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie Termine mit mir
telefonisch und bringen Sie zur
ersten Sitzung die Versichertenkarte ihres Kindes mit. Sie brauchen
keine Überweisung.
Hinweis für Jugendlche
Ab Deinem 16. Geburtstag kannst Du eine
Psychotherapie
selbstständig, ohne Deine Eltern, beantragen. Dabei schaust Du
am
Anfang, ob Du der Therapeutin vertrauen kannst.
Bring
zur ersten Stunde Deine Versichertenkarte mit.